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schicken Sie uns vorab Ihren Werbetext zu, wir prüfen diesen
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Sie das Ihre Werbung erst nach Zahlungseingang bei uns
verschickt wird. Mehr zum Thema Zahlungen erfahren Sie bei uns
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Unsere Empfänger
sind alle aktuell, da diese immer wieder überprüft werden
und zeigen daher eine hervorragende Resonanz auf Angebote
jeglicher Art. Wir erzielen eine durchschnittliche Klickrate
zwischen 2% - 20%, je nach Art und Typ des Angebots.
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wird an alle Leser *Standalone verschickt [ *nur mit Ihre Werbung
]. Dadurch erreichen Sie mit Ihren Angeboten eine
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folgenden Ländern mit anschließender Prozentzahl:
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80 %
Deutschland
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die einzelnen Portale geworben.
Wir benötigen nach bestätigtem Zahlungseingang folgende Angaben von Ihnen (persönliche Daten werden bei der Bestellung bereits abgefragt):
AGB
§1 - Ausschluss von Werbebuchungen
DownloadZshop Service behält sich das Recht vor,
Werbebuchungen zu stornieren, anzuhalten oder zu löschen, die
Seiten mit folgendem Inhalt bzw. weitere Werbeformen mit
folgendem Inhalten öffnen:
- illegale
Inhalte, Warez oder Crackz, Radikale Inhalte, kein Impressum
Weiterhin behält
sich DownloadZshop Service das Recht vor
Werbeplatzbuchungen im Newsletter zu löschen, wenn diese in
irgendeiner Form Mitglieder in persönlicher Weise angreifen
oder beleidigen. DownloadZshop Servic wird alle
Kampagnen, die oben genannte Verbote umgehen anhalten und
eventuell löschen. Eine Ausbringung des Restguthabens besteht
hierbei nicht. Banner werden bei nicht erreichen, nicht in der Werbung
veröffentlicht. Liefert der Kunde die Werbung nicht
binnen 31 Tage nach Vertragsabschluß verfällt der Anspruch
der Rückzahlung des Guthaben. Bei mehr als 31 Tagen ohne
Angaben von Gründen oder Terminvereinbarung kann DownloadZshop
Schadenersatz für den entstanden Schaden für Freihaltung von
Werbeplätzen verlangen.
§ 2 Unzumutbare Belästigungen
(1) Unlauter im Sinne von § 2 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
1. bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;
2. bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber
Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen
Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;
3. bei einer Werbung unter Verwendung von
automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne
dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;
4. bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die
Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt
wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige
Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur
Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere
als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(3)
Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei
einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen,
wenn
1.
ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten
hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder
Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der
Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als
die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.